Ab 2. August greift die KI-Transparenzpflicht – was Mittelständler jetzt tun
Ab dem 2. August 2026 greift Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Wer mit Kundinnen und Kunden über einen KI-Chat kommuniziert oder KI-generierte Texte, Bilder und Stimmen veröffentlicht, muss das ab dann kenntlich machen. Für die meisten Mittelständler ist das kein Grund zur Panik – aber ein Grund, diese Woche drei Dinge zu klären. Ich schreibe das aus der Sicht von jemandem, der selbst mehrere Shops betreibt und dieselben Fragen für die eigenen Betriebe beantworten musste.
Worum es wirklich geht
Die öffentliche Debatte kreist um Bußgelder und Weltuntergang. In der Praxis ist die Botschaft nüchterner: Transparenz. Der Gesetzgeber will, dass Menschen wissen, wann sie mit einer Maschine sprechen und wann ein Inhalt maschinell erzeugt wurde. Das ist keine technische Hürde, sondern eine Frage der Ehrlichkeit gegenüber dem Kunden – und die meisten seriösen Betriebe erfüllen den Geist der Regel längst, nur eben nicht dokumentiert.
Was konkret gilt
Zwei Pflichten betreffen fast jeden Betrieb mit Onlineauftritt:
- Ein Chatbot oder KI-Telefonassistent muss sich als KI zu erkennen geben – nicht im Kleingedruckten, sondern dort, wo das Gespräch beginnt.
- Synthetisch erzeugte Inhalte – Produkttexte, Bilder, Audio, Deepfakes – müssen als solche gekennzeichnet und maschinenlesbar markiert sein.
Parallel treten die Durchsetzungsbefugnisse der EU-Kommission gegenüber Anbietern universeller KI-Modelle in Kraft. Die im Frühjahr verschobenen Hochrisiko-Fristen (jetzt Ende 2027) ändern an diesen beiden Terminen ausdrücklich nichts – ein Punkt, den viele Compliance-Runden zuletzt durcheinandergebracht haben.
Was das für euren Shop heißt
Praktisch reicht in den meisten Fällen ein klarer Hinweis an drei Stellen: im Chat-Fenster („Sie schreiben mit einem KI-Assistenten“), unter KI-gestützten Produkttexten und bei automatisiert erstellten Bildern. Wichtig ist nicht die perfekte juristische Formulierung, sondern dass die Kennzeichnung überhaupt existiert, konsistent ist und nachvollziehbar dokumentiert wird – genau das prüfen Behörden zuerst. Ein Betrieb, der zeigen kann, wo und wie er kennzeichnet, steht deutlich besser da als einer mit perfekter Klausel und chaotischer Umsetzung.
Die Checkliste für diese Woche
- Inventar: Wo kommuniziert bei uns eine KI mit Kunden – Chat, E-Mail-Assistenz, Telefonbot, Social-Media-Antworten?
- Inhalte: Welche veröffentlichten Texte und Bilder sind KI-generiert und noch nicht gekennzeichnet?
- Verantwortung: Wer ist intern benannt, wenn eine Anfrage der Aufsicht kommt – und wo liegt die Dokumentation?
- Dienstleister: Nutzen wir Tools, die selbst unter die Anbieterpflichten fallen, und haben wir deren Angaben vorliegen?
Mein Rat, von Unternehmer zu Unternehmer
Wer diese vier Punkte beantworten kann, ist weiter als die meisten. Der Rest ist Umsetzung – und die ist überschaubar. Nutzt den Stichtag nicht als Angstthema, sondern als Anlass, einmal sauber aufzuschreiben, wo KI bei euch Kunden berührt. Diese Landkarte braucht ihr ohnehin – für die Verordnung, aber vor allem für euch selbst.
Recherchiert und im Entwurf mit KI-Unterstützung erstellt, vor der Veröffentlichung von Martin Reichle geprüft und freigegeben. Näheres
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