Produktion ins Ausland verlagern: Zahlen und Gegenmaßnahmen 2026
Warum Betriebe laut DIHK-Energiewende-Barometer 2026 Produktion ins Ausland verlagern
Hohe Energiekosten und sinkende Wettbewerbsfähigkeit treiben laut dem 15. DIHK-Energiewende-Barometer rund 20 Prozent aller befragten Betriebe dazu, Investitionen ins Ausland zu verlagern oder dies konkret zu prüfen. Die Erhebung, für die im Juni 2026 rund 3.100 Unternehmen aus Industrie, Handel, Dienstleistungen und Bauwirtschaft befragt wurden, zeigt einen deutlichen Stimmungseinbruch: Der Barometerwert fiel bundesweit auf minus 11,5 Punkte, nachdem er im Vorjahr noch bei minus 8,3 lag.
Die Detailauswertung der DIHK-Daten offenbart eine starke Branchenspreizung. Während in der Gesamtwirtschaft ein Fünftel der Betriebe Verlagerungen prüft oder umsetzt, liegt dieser Anteil in der Industrie bei rund 40 Prozent. Unter großen Industrieunternehmen beschäftigen sich sogar 60 Prozent mit diesem Schritt. Besonders alarmierend für den Standort: Etwa ein Drittel der großen Industriebetriebe gibt an, konkrete Verlagerungsmaßnahmen bereits umzusetzen. Regional fällt die Skepsis teils noch höher aus. In Nordrhein-Westfalen sank der Wert auf minus 18,1, in Baden-Württemberg auf minus 13 für alle Betriebe und minus 26 für Industrieunternehmen.
Als Haupttreiber identifiziert die Umfrage die anhaltende Kostenbelastung. Für knapp die Hälfte der Unternehmen sind die Stromkosten innerhalb der vergangenen zwölf Monate erneut gestiegen; bei Gas und Öl berichten etwa zwei Drittel von höheren Belastungen. In der Folge sehen mehr als 40 Prozent der befragten Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt – in der Industrie sind es rund zwei Drittel, im Handel 40 Prozent. Dies führt zu massiven Investitionsverschiebungen: Rund ein Drittel der Unternehmen verschiebt Investitionen in betriebliche Kernprozesse, jeder vierte Betrieb stellt Investitionen in den Klimaschutz zurück, und 16 Prozent schieben Ausgaben für Forschung und Innovation auf.
Wer von der dauerhaften Stromsteuersenkung 2026 profitiert
Die Entfristung der Stromsteuersenkung nach § 9b StromStG auf 0,05 Cent pro Kilowattstunde entlastet ab 2026 das produzierende Gewerbe dauerhaft, schließt aber weite Teile des Mittelstands aus. Ursprünglich war diese Maßnahme aus dem Strompreispaket der Bundesregierung auf die Jahre 2024 und 2025 befristet. Mit der gesetzlichen Neuregelung entfällt diese Befristung, was den Bundeshaushalt mit etwa drei Milliarden Euro jährlich belastet.
Von der niedrigeren Stromsteuer profitieren rund 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft. Die DIHK fordert zwar eine Senkung der Stromsteuer für alle Unternehmen sowie schnellere Netzanschlüsse und einen Abbau regulatorischer Vorgaben, doch die aktuelle Gesetzeslage klammert den Handel und den Dienstleistungssektor aus. Schätzungen zufolge profitieren lediglich 15 Prozent der Unternehmen in Deutschland von dieser steuerlichen Entlastung. Für die restlichen 85 Prozent bleibt das Management volatiler Energiekosten eine rein operative Herausforderung, die direkt aus der eigenen Marge finanziert werden muss.
Warum Durchschnittskosten die Margenberechnung verfälschen
Steigende Kosten für Strom und Gas schlagen oft erst im Jahresabschluss voll durch, weil sie in der laufenden Kalkulation nicht auf die einzelne Leistungsebene heruntergebrochen werden. Wenn Energiekosten lediglich als Gemeinkostenblock am Monatsende betrachtet werden, fehlt die Transparenz darüber, welche Produkte, Dienstleistungen oder Standorte tatsächlich noch profitabel arbeiten.
In vielen mittelständischen Betrieben existieren die Daten zu Verbräuchen, Tarifen und produzierten Einheiten zwar, sie liegen jedoch isoliert in verschiedenen Systemen. Das ERP-System kennt die Stückzahlen, die Buchhaltung verwaltet die Abschlagszahlungen, und das Energiemanagement erfasst die Lastgänge. Werden diese Daten nur über manuelle Excel-Exporte zusammengeführt, entsteht ein Zeitverzug, der aktives Gegensteuern unmöglich macht. Wenn die Preisbindung eines Energievertrags ausläuft und die Kosten pro Betriebstag steigen, muss dieser Effekt sofort in der Deckungsbeitragsrechnung sichtbar sein – nicht erst Wochen später im Controlling-Report.
Wie ein Business-Monitoring volatile Kosten exakt allokiert
Ein datengetriebenes Business-Monitoring führt Rohdaten aus allen Systemen zusammen und modelliert Kosten bis zur einzelnen Rechnungszeile, um Margenverluste sofort sichtbar zu machen. Statt mit Excel-Inseln zu arbeiten, entsteht eine durchgängige GuV-, EBITDA- und Liquiditätsrechnung. Der Prozess läuft End-to-End aus einer Quelle: vom Import über die Allokation und die GuV-Kaskade bis zum Monatsabschluss und einem 13- bis 52-Wochen-Liquiditätsforecast.
Die Kostenmodellierung erfolgt dabei granular. Versand-, Provisions-, Plattform- und Lagerkosten – sowie eben auch Energiekosten – werden versioniert und je Kanal, Kategorie und Land allokiert. Jede Kennzahl bleibt bis zur Quelle rückverfolgbar: vom Quellfeld über das Mapping und den Tarif bis zur Formel. Das System ist auditierbar statt einer Blackbox und skaliert problemlos, beispielsweise über 1,2 Millionen Rechnungen und 2 Millionen Rechnungszeilen mit einer Historie ab 2020.
In der Praxis beantwortet ein solches System konkrete Fragen auf Knopfdruck. Wenn die Frage lautet: Warum lag die Therme im Februar unter Plan?, liefert das Monitoring die exakte Aufschlüsselung. Die Besucherzahlen waren stabil, aber die Energiekosten je Betriebstag stiegen nach dem Auslaufen der Preisbindung um 18 Prozent. Gleichzeitig stiegen die Personalkosten durch Fremd- und Leasingkräfte um 9 Prozent. Der exakte Effekt auf das Ergebnis: minus 2,1 Punkte gegenüber dem Plan.
Wie ein Analyse-Center aus Kostendaten Entscheidungen macht
Ein Analyse-Center verknüpft verstreute Daten zu einer normalisierten Wahrheit und liefert auf Basis von Deckungsbeiträgen konkrete, freigabepflichtige Handlungsempfehlungen. Marktplätze, Shops, ERP, Ads, Retouren, Bestände und Preise werden zusammengezogen und joinbar gemacht. Damit endet der Zustand, in dem eine Zahl in sechs Systemen steht und keine davon stimmt.
Das System arbeitet nach dem Approval-First-Prinzip statt mit Blind-Automatik. Es liefert konkrete Empfehlungen mit Begründung für Preise, Nachbestellungen oder Vorordern, aber nichts feuert ohne menschliche Freigabe. Dabei modelliert das Center das tatsächliche Geschäft, inklusive Mehrjahres-Saisonalität, Lieferanten-Vorlaufzeiten und rückwärts gerechneten Bestell-Deadlines. Neue Auswertungen lassen sich in Stunden erstellen, während ein Audit-Trail und ein Drift-Detektor sofort melden, wenn Parameter kippen.
Ein typischer Anwendungsfall aus dem Klinikbetrieb zeigt den Wert dieser Normalisierung: Ein Standort weist eine Belegung von 94 Prozent auf, der Deckungsbeitrag je Pflegetag liegt jedoch 6 Prozent unter dem Gruppenschnitt. Das Analyse-Center identifiziert sofort die Treiber – in diesem Fall Energiekosten und teures Fremdpersonal. Die daraus resultierende, systemgenerierte Empfehlung lautet: Den Energievertrag neu ausschreiben und verstärkt auf Pool-Kräfte statt auf Leasingpersonal setzen. So wird aus einer abstrakten Kostensteigerung eine steuerbare operative Entscheidung.
Recherchiert und im Entwurf mit KI-Unterstützung erstellt, vor der Veröffentlichung von Martin Reichle geprüft und freigegeben. Näheres
Häufige Fragen
Wie viele Unternehmen verlagern laut DIHK-Barometer 2026 ihre Produktion?
Rund 20 Prozent aller befragten Betriebe prüfen eine Verlagerung ins Ausland oder setzen diese um. Bei großen Industrieunternehmen setzt bereits jedes dritte Unternehmen konkrete Verlagerungsmaßnahmen um.
Gilt die Stromsteuersenkung ab 2026 für alle Unternehmen?
Nein, die dauerhafte Senkung auf 0,05 Cent pro Kilowattstunde nach § 9b StromStG gilt nur für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Das betrifft nur etwa 15 Prozent der deutschen Unternehmen.
Wie lassen sich volatile Energiekosten im Deckungsbeitrag abbilden?
Durch ein Business-Monitoring, das Kosten bis zur einzelnen Rechnungszeile modelliert und je Kanal oder Kategorie allokiert. So wird der Effekt von Preissteigerungen sofort in der GuV-Kaskade sichtbar, statt erst im Jahresabschluss.