nice to meet you!← Alle Beiträge
Governance

EU AI Act Artikel 4: Was die KI-Kompetenzpflicht wirklich verlangt

MR
Martin Reichle
Angewandte KI und digitale Transformation für den Mittelstand

Der eu ai act artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die KI-Kompetenz ihres Personals und beauftragter Dritter zu unterstützen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob ein System als hochriskant oder minimal riskant eingestuft wird. Wer in seinem Betrieb KI einsetzt, muss sicherstellen, dass die Anwender die Chancen, Risiken und Grenzen der Technologie verstehen. Ein starres Zertifikat fordert der Gesetzgeber nicht, wohl aber Maßnahmen, die dem technischen Vorwissen der Nutzer und dem konkreten Einsatzszenario angemessen sind.

Für wen der eu ai act artikel 4 seit Februar 2025 gilt

Jedes Unternehmen, das KI-Systeme auf dem Unionsmarkt anbietet oder betreibt, fällt seit dem 2. Februar 2025 unter diese Pflicht. Das betrifft nicht nur die eigenen Angestellten, sondern ausdrücklich auch externe Kräfte und Freelancer, die im Auftrag des Unternehmens mit KI-Systemen umgehen. Der Gesetzestext macht hier keine Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen. Maßgeblich ist der Kontext: Wer ein System zur automatisierten Belegverarbeitung nutzt, braucht ein anderes Kompetenzniveau als jemand, der KI-gestützte Personalentscheidungen trifft. Die behördliche Aufsichtsbefugnis zur Durchsetzung dieser Pflicht durch nationale Marktüberwachungsbehörden greift ab dem 2. August 2026.

Welche Strafen bei fehlender KI-Kompetenz wirklich drohen

Das Gesetz sieht keine direkten Bußgelder für einen isolierten Verstoß gegen Artikel 4 vor. Kursierende Behauptungen über Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes speziell für fehlende KI-Kompetenz sind falsch und lassen sich durch den Artikel 99 zu Sanktionen nicht belegen. Das bedeutet jedoch keine Entwarnung. Die Gefahr liegt im indirekten Risiko: Kommt es zu einem Verstoß gegen andere Vorschriften der Verordnung, etwa bei der menschlichen Aufsicht, prüfen Behörden die KI-Kompetenz. Fehlen hier Schulungen oder Leitplanken, wird dies als Indiz für grobe Fahrlässigkeit gewertet, was in Haftungsprozessen zu massiven Problemen führt.

Was der Digital Omnibus am Gesetzestext geändert hat

Seit dem 27. Juli 2026 müssen Unternehmen ein bestimmtes Kompetenzniveau nicht mehr garantieren, sondern dessen Entwicklung nur noch unterstützen. Durch die Digital-Omnibus-Verordnung wurde der Wortlaut des Artikels 4 entschärft. Aus der harten Pflicht, ein ausreichendes Niveau sicherzustellen, wurde die Pflicht, Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenz zu ergreifen. Die Europäische Kommission stellt hierfür ein unverbindliches Repository mit Beispielen für Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen bereit. Die bloße Nachahmung dieser Beispiele garantiert jedoch keine rechtliche Konformität.

Wie sich KI-Kompetenz technisch in Systemen verankern lässt

Schulungen allein reichen nicht aus, wenn die Systeme selbst als Blackbox arbeiten und Nutzer Entscheidungen nicht nachvollziehen können. In der Praxis angewandter KI-Systeme wird Governance daher direkt in die Werkzeuge eingebaut. Das bedeutet konkret: Antworten und Datenpunkte müssen mit einem Quellenbezug versehen sein, damit der Mensch die Herkunft einer Information prüfen kann. Bei der Verarbeitung von Belegen oder der Analyse von Geschäftsdaten entscheiden Orchestratoren mehrstufig, was automatisch durchläuft und was zur manuellen Prüfung vorgelegt wird. Durch gestufte Autonomie (Level 0 bis 4) und das Prinzip "Approval-First" wird sichergestellt, dass kritische Aktionen wie Preisänderungen oder Bestellungen nicht ohne menschliche Freigabe feuern. So wird die geforderte menschliche Aufsicht systemisch erzwungen und protokolliert.

Was Geschäftsführer jetzt konkret prüfen müssen

Die Prüfung beginnt bei der Frage, wer im Betrieb überhaupt KI-Systeme nutzt und ob diese Nutzung nachvollziehbar gesteuert wird. Es reicht nicht, ein PDF mit Richtlinien im Intranet abzulegen. Unternehmen müssen dokumentieren, welche Systeme im Einsatz sind, wer sie bedient und wie das Personal dafür befähigt wird. Da sensible Daten im definierten Rahmen bleiben müssen, ist auch die technische Infrastruktur relevant, etwa die Nutzung von Modellen über EU-Endpunkte. Wer die Anforderungen des Artikels 4 ernst nimmt, verlässt sich nicht auf das Bauchgefühl seiner Mitarbeiter, sondern implementiert Systeme, die Transparenz, Quellenangaben und Freigabeprozesse von Grund auf mitbringen.

Recherchiert und im Entwurf mit KI-Unterstützung erstellt, vor der Veröffentlichung von Martin Reichle geprüft und freigegeben. Näheres

Häufige Fragen

Was verlangt Artikel 4 des EU-AI Act?

Er verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die KI-Kompetenz ihres Personals und beauftragter Dritter zu unterstützen. Dies gilt unabhängig von der Risikoklasse der eingesetzten Systeme.

Welche Kompetenzen müssen gemäß Art. 4 AI Act (KI-VO) aufgestellt werden?

Das Gesetz nennt keinen starren Standard, sondern fordert ein kontextabhängiges Maß. Die vermittelten Fähigkeiten müssen zum technischen Vorwissen der Nutzer und zur konkreten Art des KI-Einsatzes passen.

Was ist die Pflichtschulung nach Art. 4 KI-VO?

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Standard-Schulung oder Zertifizierung. Unternehmen müssen eigene, angemessene Maßnahmen ergreifen, um das Verständnis für die Chancen und Risiken der eingesetzten KI-Systeme zu entwickeln zu fördern.

Was besagt der AI Act der EU?

Die KI-Verordnung ist der rechtliche Rahmen der Europäischen Union für künstliche Intelligenz. Sie teilt KI-Systeme nach ihrem Risiko ein und legt entsprechende Pflichten für Entwicklung, Betrieb und menschliche Aufsicht fest.

Projekt besprechen →